AGB's & vertragliche Richtlinien
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fotografin
I. Allgemein
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Fotografen hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
Das Herausgeben unbearbeiteter Aufnahmen an den Auftragsgeber erfolgt grundsätzlich nicht.
Bei der Verwertung der Bilder verlangt der Fotograf als Urheber des Bildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten ect. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten für die Shootingzeit sowie für die vom Auftraggeber ausgewählten Bilder sind nach Auftragsausführung, spätestens aber bei der Übergabe der Daten zu zahlen. Ein Nichtzustandekommen des Vertrages durch den Auftraggeber erhält der Fotograf 30% des geschätzten Auftragswertes und stellt diesen in Rechnung. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Fahrtkosten werden nach gefahrenen Kilometern mit 1,00€ berechnet ( inkl. MwSt) . Dies gilt für nicht vereinbarte Zusatzfahrten.
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IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet
der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V.Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Bilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, entsprechend. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
VII. Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
VIII.Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Bildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Farbbearbeitung, der Einsatz von Filtern sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die z.B. bei Facebook/Instagram etc. eingesetzten Bilder mit einer elektronischen Verknüpfung zu versehen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder eindeutig identifizierbar ist. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Die Bearbeitung von Bildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
IX. Nutzung , Lieferung und Reklamationen
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und
Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innerhalb bis zu 5 Wochen aus. Durch Krankheit kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VERTRAG
Amina Weber Photography & Film
Hochzeitsfotografin
Wörpedorfer Str. 3 28879 Grasberg
1. Allgemeines
(1) Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.
(2) Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.
(3) Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.
(4) Die Bilder werden nach Zahlung des Restbetrages in einer Onlinegalerie zwölf Monate in höchster Auflösung
zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält spätestens 5 Tage nach der Begleitung eine kleine Auswahl der Bilder, um diese gegebenenfalls nach Wünschen zu kontrollieren und minimale Änderungen der Fotografin mitzuteilen.
2. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
(1) Das Honorar für den Auftrag entspricht der in der Abschlussrechnung aufgeführten Summe.
Es wird eine Anzahlung iHv. 800,00 € des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Diese Anzahlung wird bei durch den Kunden verschuldetem Nichtzustandekommen des Auftrags als Ausfallhonorar einbehalten.
(2) Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall o. ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
(3) Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, attestierte Krankheit o. ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 5 Wochen zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen ErsatzfotografIn zu stellen, wobei der Preis sich unterscheiden kann.
(4) Bei Ablauf der vorher vereinbarten Begleitungsdauer wird das Paar von der Fotografin darüber in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall darf das Paar sich für oder gegen eine Verlängerung entscheiden. Im Fall einer Verlängerung steigt der Gesamtbetrag pro weitere gebuchte Stunde um 300,00 € an.
3. Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.
(2) Die Fotografin darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder und das Videomaterial für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z. B. die Veröffentlichung auf der Website, dem Blog oder der Instagram-Seite der Fotografin. Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis oder Ablehnung einzuholen. Dies muss der Fotografin schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Der Kunde darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwendenden. Dazu zählen z. B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes Nutzungsrecht.
(4) Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen
(„Foto: Amina Weber – http://www.amina-weber.com“). Darüber hinaus ist der Verkauf der Bilder/ Videos ausgeschlossen.
5. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag tritt in Kraft und das Hochzeitsdatum vom Kunden ist verbindlich gebucht, wenn die Anzahlung von 800,00 € innerhalb von 7 Tagen ab Zusendung der Zusage des Brautpaars bei der Fotografin eingegangen ist. Trifft diese Anzahlung nicht fristgemäß ein, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.