AGB's & vertragliche Richtlinien

Diese vertraglichen Richtlinien gelten für Buchungen ab dem 06.11.2023

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fotografin 

I. Allgemein

Die nachfolgenden AGB´s gelten für alle an die Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
"Bilder" und "Videos" im Sinne dieser AGB´s sind alle von der Fotografin hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht

Der Fotografin steht das Urheberrecht an den "Bildern" und "Videos" nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.


Die von der Fotografin hergestellten "Bilder" und "Videos" sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an Ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
Das Herausgeben unbearbeiteter Aufnahmen an den Auftragsgeber erfolgt grundsätzlich nicht.
Bei der Verwertung der Bilder verlangt die Fotografin als Urheber des Bildes und der Videos in allen Fällen genannt zu werden.


Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der "Bilder" und "Videos" wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten ect. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten für die Shootingzeit sind nach Auftragsausführung (nach der Hochzeit) und vor der Übergabe der Daten (Bilder /Videos) zu zahlen. Bei Nichtzustandekommen der Auftrags durch den Auftraggeber, bis 4 (vier) Monate vor dem vereinbarten Termin, behält die Fotografin die geleistete Anzahlung ein. Wird ein Nichtzustandekommen des Auftrages nicht auf denTag genau 4 (vier) Monate vor vereinbartem Termin mitgeteilt, sondern danach, erhält die Fotografin den gesamten vereinbarten Betrag.

Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten "Bilder" und "Videos" Eigentum und in den Händen der Fotografin.

Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Nicht vereinbarte Fahrtkosten werden nach gefahrenen Kilometern mit 1,00€ berechnet ( inkl. MwSt) . Dies gilt für nicht vereinbarte Zusatzfahrten.

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IV. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet
die Fotografin für sich und Ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet die Fotografin– wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V.Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Bilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, entsprechend. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

VI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle Ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

VII. Digitale Fotografie

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

VIII.Bildbearbeitung

Die Bearbeitung von Bildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Farbbearbeitung, der Einsatz von Filtern sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die z.B. bei Facebook/Instagram etc. eingesetzten Bilder mit einer elektronischen Verknüpfung zu versehen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder eindeutig identifizierbar ist. Er stelle die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Die Bearbeitung von Bildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

IX. Nutzung , Lieferung und Reklamationen

Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und
Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
Die Fotografin liefert seine Arbeiten zumeist innerhalb bis zu 5 Wochen aus. Durch Krankheit kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VERTRAG

Amina Weber Photography & Film

Hochzeitsfotografin

Wörpedorfer Str. 3 28879 Grasberg

1. Allgemeines

(1) Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nicht oder nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.


(2) Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

(3) Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.


(4) Die Bilder werden nach Zahlung des Restbetrages in einer Onlinegalerie zwölf Monate in höchster Auflösung

zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält spätestens 5 Tage nach der Begleitung eine kleine Auswahl der Bilder, um diese gegebenenfalls nach Wünschen zu kontrollieren und minimale Änderungen der Fotografin mitzuteilen.

2. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

(1) Das Honorar für den Auftrag entspricht der in der Abschlussrechnung aufgeführten Summe.
Es wird eine Anzahlung iHv. 800,00 € des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Diese Anzahlung wird bei durch den Kunden verschuldetem Nichtzustandekommen des Auftrags, vier Monate vor Termin, als Ausfallhonorar einbehalten. Wird ein Nichtzustandekommen des Auftrages nicht auf denTag genau 4 (vier) Monate vor vereinbartem Termin mitgeteilt, sondern danach, erhält die Fotografin den gesamten vereinbarten Betrag.


(2) Kann die Veranstaltung nachweislich aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall o. ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.


(3) Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, attestierte Krankheit o. ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 5 Wochen zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen ErsatzfotografIn zu stellen, wobei der Preis sich unterscheiden kann.


(4) Bei Ablauf der vorher vereinbarten Begleitungsdauer wird das Paar von der Fotografin darüber in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall darf das Paar sich für oder gegen eine Verlängerung entscheiden. Im Fall einer Verlängerung steigt der Gesamtbetrag pro weitere gebuchte Stunde um 300,00 € an.

3. Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.


(2) Die Fotografin darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder und das Videomaterial für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z. B. die Veröffentlichung auf der Website, dem Blog oder der Instagram-Seite der Fotografin. Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis oder Ablehnung einzuholen. Dies muss der Fotografin schriftlich mitgeteilt werden.

(3) Der Kunde darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwendenden. Dazu zählen z. B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes Nutzungsrecht.

(4) Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen
(„Foto: Amina Weber – http://www.amina-weber.com“). Darüber hinaus ist der Verkauf der Bilder/ Videos ausgeschlossen.

4. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag tritt in Kraft und das Hochzeitsdatum vom Kunden ist verbindlich gebucht, wenn die Anzahlung von 800,00 € innerhalb von 7 Tagen ab Zusendung der Zusage des Brautpaars bei der Fotografin eingegangen ist. Trifft diese Anzahlung nicht fristgemäß ein, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.